Gerne – hier ist der Inhalt übersichtlich und sprachlich bereinigt zusammengefasst:
Aufschließungsabgabe
Der Einheitssatz beträgt € 650,00.
Die Aufschließungsabgabe wird nach folgender Formel berechnet:
√ Grundstücksfläche × 1,25 (Bauklassenkoeffizient) × € 650,00
Bereitstellungsgebühr & Wasser
Mit 1. Jänner 2023 wurde die Wasserversorgungsanlage an die EVN Wasser GmbH übertragen.
Die aktuell geltenden Gebühren für Wasserversorgung und Bereitstellung finden Sie unter www.evn.at.
Grundsteuer
Für die Grundsteuer gelten folgende Hebesätze:
Grundsteuer A: Hebesatz 500
Grundsteuer B: Hebesatz 500
Hundeabgabe
Die jährliche Hundeabgabe beträgt € 25,00.
Für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential beträgt die Abgabe € 125,00. Dazu zählen Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pit-Bull, Bandog, Rottweiler und Tosa Inu.
Müllgebühren
Seit 1. Jänner 2016 liegt die Gebührenhoheit beim Gemeindeverband für Aufgaben des Umweltschutzes im Bezirk Mistelbach (GAUM).
Restmüll:
120-l-Restmülltonne: € 141,90 jährlich
240-l-Restmülltonne: € 176,22 jährlich
Restmüllsack: € 3,30 pro Stück
Biomüll:
120-l-Biotonne: € 94,71 jährlich
240-l-Biotonne: € 142,07 jährlich
Grünschnitt und Altpapier: kostenlos.
Kontakt GAUM: Wirtschaftspark 16, 2130 Mistelbach, Tel. +43 2573 21162, E-Mail: gaum@gaum.at, www.umweltverbaende.at/mistelbach
Kanalgebühren
Die Kanalbenützungsgebühr für Schmutzwasser- und Mischwasserkanal beträgt € 3,23. Beim Regenwasserkanal wird ein Aufschlag von 10 % verrechnet.
Die Kanalanschlussabgabe beträgt:
Mischwasserkanal: € 12,53
Schmutzwasserkanal: € 10,17