Eine Vogelperspektive einer großen Menschenmenge, die in Herzform auf einem weißen Hintergrund versammelt ist.

Gerne – hier ist der Inhalt übersichtlich und sprachlich bereinigt zusammengefasst:

Aufschließungsabgabe

Der Einheitssatz beträgt € 650,00.

Die Aufschließungsabgabe wird nach folgender Formel berechnet:

√ Grundstücksfläche × 1,25 (Bauklassenkoeffizient) × € 650,00

Bereitstellungsgebühr & Wasser

Mit 1. Jänner 2023 wurde die Wasserversorgungsanlage an die EVN Wasser GmbH übertragen.

Die aktuell geltenden Gebühren für Wasserversorgung und Bereitstellung finden Sie unter www.evn.at.

Grundsteuer

Für die Grundsteuer gelten folgende Hebesätze:

  • Grundsteuer A: Hebesatz 500

  • Grundsteuer B: Hebesatz 500

Hundeabgabe

Die jährliche Hundeabgabe beträgt € 25,00.

Für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential beträgt die Abgabe € 125,00. Dazu zählen Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pit-Bull, Bandog, Rottweiler und Tosa Inu.

Müllgebühren

Seit 1. Jänner 2016 liegt die Gebührenhoheit beim Gemeindeverband für Aufgaben des Umweltschutzes im Bezirk Mistelbach (GAUM).

Restmüll:

  • 120-l-Restmülltonne: € 141,90 jährlich

  • 240-l-Restmülltonne: € 176,22 jährlich

  • Restmüllsack: € 3,30 pro Stück

Biomüll:

  • 120-l-Biotonne: € 94,71 jährlich

  • 240-l-Biotonne: € 142,07 jährlich

Grünschnitt und Altpapier: kostenlos.

Kontakt GAUM: Wirtschaftspark 16, 2130 Mistelbach, Tel. +43 2573 21162, E-Mail: gaum@gaum.at, www.umweltverbaende.at/mistelbach

Kanalgebühren

Die Kanalbenützungsgebühr für Schmutzwasser- und Mischwasserkanal beträgt € 3,23. Beim Regenwasserkanal wird ein Aufschlag von 10 % verrechnet.

Die Kanalanschlussabgabe beträgt:

  • Mischwasserkanal: € 12,53

  • Schmutzwasserkanal: € 10,17